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Planung der Wiederöffnung unserer Sportstätte

Liebe Vereinsmitglieder,

das Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute eine neue Allgemeinverfügung „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes / Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie“ herausgegeben.

Unter Punkt 12 wird darin grundsätzlich die Möglichkeit zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes mit Einschränkungen und Auflagen geregelt. Abgesehen davon, das wir als Verein noch auf die Aufhebung der „Nutzungsuntersagung“ durch das Amt für Sport warten, gehen auch wir von einer zeitnahen Wiederaufnahm des Trainingsbetriebes aus und der Vorstand ist heute zusammengekommen um die erforderlichen Maßnahmen dazu einzuleiten, in der kommenden Woche umzusetzen und ggf noch kommende Detailregelungen zu klären.

Aktuell gehen wir deshalb von einer eingeschränkten Wiedereröffnung der Sportstätte (Trainingsbetrieb mit Auflagen), am Montag, den 11.05.2020 aus.

Vorbehaltlich der oben erwähnten Aufhebung der „Nutzungsuntersagung“, beabsichtigen wir am Freitag, 08.05.2020 alle Übungsleiter in einem Meeting über die dann geltenden Regeln zu informieren.

Wir bedanken uns für Euer Verständnis im Interesse unserer aller Gesundheit.

Bleibt gesund!

Euer SVS Vorstand